§ 1 Wann Fahrverbot?
Auslöser nach Bußgeldkatalog und Punkte-System.
Ein Fahrverbot kann auf zwei Wegen entstehen: erstens aus dem Bußgeldkatalog bei besonders schweren Einzel-Verstößen (z. B. Geschwindigkeit über 30 km/h innerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß, Handy-Verstoß bei Wiederholung), zweitens nach dem Punkte-System bei 8 Punkten Fahrerlaubnis-Entzug, davor schon Verwarnung und Aufbau-Seminar.
Standard-Dauer Bußgeldkatalog: 1 Monat bei Geschwindigkeit 41-50 km/h zu schnell außerorts (oder 31-40 innerorts), 2 Monate bei 51-60 km/h zu schnell, 3 Monate bei höheren Werten oder Wiederholungs-Tätern. Bei qualifiziertem Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als 1 Sekunde) Standard 1 Monat Fahrverbot.
Wichtig: das Fahrverbot ist kein Fahrerlaubnis-Entzug. Es ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf des Fahrverbots gilt die Fahrerlaubnis automatisch wieder, ohne erneute Prüfung. Anders der Fahrerlaubnis-Entzug nach Punkte-System, der eine Neu-Erteilung mit MPU erfordert.
- Auslöser: schwere Einzel-Verstöße oder Punkte-System
- Standard 1 Monat bei moderaten Geschwindigkeits-Verstößen
- 2-3 Monate bei höheren Werten oder Wiederholungs-Tätern
- Fahrverbot ≠ Fahrerlaubnis-Entzug (kein MPU)
