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BUSSGELD-EINSPRUCH

Bescheid im Briefkasten?
14 Tage für Einspruch.
§ 67 OWiG.

Bußgeldbescheide haben oft formale oder messtechnische Fehler. Bei 35 Prozent der Fälle endet ein professioneller Einspruch mit Verfahrenseinstellung oder reduziertem Bußgeld. Geblitzt.de übernimmt für 0 Euro Eigenanteil.

  • Einspruchsfrist 14 Tage ab Zustellung, danach Bestandskraft
  • Erfolgsquote 35 % bei professioneller Verteidigung
  • Über Rechtsschutz-Versicherung oder Direkt-Modell ohne Eigenanteil
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

Welches Vergehen wirft man dir vor?

Die Erfolgsquote eines Einspruchs hängt stark vom Vergehens-Typ ab.

  • 14 Tage

    Einspruchsfrist

    Nach § 67 OWiG ab Zustellung des Bescheids

  • 35 %

    Erfolgsquote

    Bei professioneller Verteidigung via Geblitzt.de

  • 0 €

    Eigenanteil

    Mit Rechtsschutz oder Erfolgshonorar-Modell

  • 4-12 Wochen

    Verfahrensdauer

    Bis Einstellung oder Hauptverhandlung

In 3 Schritten zum erfolgreichen Einspruch

Vom Bescheid zur Verfahrenseinstellung.

  1. 01

    Schritt 01

    Bescheid hochladen

    Bei Geblitzt.de Bescheid und Anhörungsbogen hochladen. Plattform prüft Tatvorwurf, Messmethode und formale Anforderungen.

  2. 02

    Schritt 02

    Akteneinsicht

    Anwalt fordert die Behörden-Akte an, einschließlich Mess-Protokoll, Eichschein und Foto-Auswertung. Hier finden sich die meisten Verfahrens-Fehler.

  3. 03

    Schritt 03

    Einspruch oder Verzicht

    Bei Mängeln Einspruch mit konkreter Begründung. Häufig führt das zur Einstellung ohne Hauptverhandlung. Bei klaren Verstößen ggf. Verzicht.

§ 1 Frist und Form

Die 14-Tage-Frist nach § 67 OWiG.

Nach § 67 OWiG hast du 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt am Tag NACH der Zustellung. Beispiel: Zustellung am 10. März, Frist endet am 24. März. Bei Wochenende oder Feiertag verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag.

Form: schriftlich an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung. Email ist umstritten, manche Behörden akzeptieren sie, andere nicht, daher nur als Backup. Im Einspruch reicht zunächst die Tatsache des Einspruchs, Begründung kann später nachgereicht werden.

Versäumst du die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei extremen Härtefällen (schwere Krankheit, postalische Probleme nachgewiesen). Faktisch sind diese Anträge sehr selten erfolgreich.

  • Frist: 14 Tage ab Zustellung (Frist beginnt am Folgetag)
  • Schriftlich an die ausstellende Behörde
  • Begründung kann nachgereicht werden
  • Versäumnis = Rechtskraft, Wiedereinsetzung selten erfolgreich

§ 2 Erfolgs-Faktoren

Was den Einspruch erfolgreich macht.

Mess-Fehler sind der häufigste Erfolgs-Grund. Bei Geschwindigkeitsmessung können das sein: nicht-geeichte Messgeräte, falsche Aufstellung (z. B. Schräglagen-Toleranz nicht eingehalten), fehlerhafte Bedienung. Bei stationären Blitzern: Eichung abgelaufen, Wartung versäumt. Bei Lasermessung: Auf-/Abfall-Winkel falsch, kein Schulungsnachweis des Bedieners.

Verfahrensfehler sind zweite Quelle: falsche Tatzeit, falsches Fahrzeug auf dem Beweisfoto, Angabe-Lücken im Bescheid (z. B. fehlende Tatortbezeichnung), Zustellungs-Mängel. Auch wichtig: bei Halterhaftung (also wenn nicht klar ist wer gefahren ist) ist nur eine Eintragung im Verkehrszentralregister möglich, kein Fahrverbot.

Identifizierungs-Probleme: ist die Person auf dem Beweisfoto nicht eindeutig erkennbar (Helm, schlechte Lichtverhältnisse, Maske), kann der Halter den Fahrer nicht zwingend angeben. Die Behörde muss dann selbst ermitteln, oft scheitert sie an der Identifizierung. Wichtig: keinen Anhörungsbogen ausfüllen, der den Fahrer benennt, bevor mit Anwalt gesprochen wurde.

  • Mess-Fehler (Eichung, Aufstellung, Bedienung)
  • Verfahrensfehler (Tatzeit, Fahrzeug, Angabe-Lücken)
  • Identifizierungs-Probleme bei Halterhaftung
  • Anhörungsbogen erst nach Anwalts-Beratung beantworten

§ 3 Akteneinsicht

Warum die Akte alle Fehler offenbart.

Der wichtigste Schritt im Einspruchs-Verfahren ist die Akteneinsicht beim Anwalt. Die Akte enthält Mess-Protokoll, Eichschein des Geräts, Foto-Auswertung, Schulungs-Nachweis des Bedieners, Aufstell-Plan, Wartungs-Dokumentation. Aus diesen Unterlagen ergeben sich die meisten Anfechtungs-Gründe.

Praktisches Beispiel: Eichschein zeigt, dass das Messgerät am Tag der Messung schon 2 Wochen über die maximale Eich-Frist hinaus war. Folge: Messung unverwertbar, Verfahren einzustellen. Diese Konstellation kommt häufiger vor als angenommen, weil Wartungspläne der Behörden lückenhaft sind.

Akteneinsicht beantragt der Anwalt direkt bei der Behörde. Dauer: 2-6 Wochen je nach Behörden-Auslastung. Während der Wartezeit ruht das Verfahren, die 14-Tage-Frist ist bereits gewahrt durch den eingelegten Einspruch.

  • Akte enthält Eichschein, Mess-Protokoll, Schulungs-Nachweis
  • Eichfrist-Überschreitung = Mess-Unverwertbarkeit
  • Akteneinsicht-Dauer 2-6 Wochen
  • Während Akteneinsicht ruht das Verfahren

GESCHWINDIGKEIT INNERORTS PKW (2026)

Bußgeld + Punkte + Fahrverbot je nach km/h-Überschreitung.

+10 km/h30 €kein Verbot
+15 km/h50 €kein Verbot
+20 km/h70 €kein Verbot
+25 km/h115 €1 Pktkein Verbot
+30 km/h180 €1 Pkt1 Monat
+40 km/h260 €2 Pkt1 Monat
+50 km/h400 €2 Pkt1 Monat

§ 4 Verfahrensausgang

Einstellung, Reduzierung oder Hauptverhandlung.

Drei mögliche Ausgänge: Einstellung des Verfahrens wegen Beweismangels (z. B. Mess-Fehler), Reduzierung des Bußgelds durch Anhörung der Behörde (z. B. Punkte abgewendet, Bußgeld halbiert), oder Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Statistik Geblitzt.de: 35 Prozent der Fälle enden mit Einstellung oder erheblicher Reduzierung. 40 Prozent enden mit unveränderter Aufrechterhaltung des Bescheids (dann lohnt sich oft die Rücknahme des Einspruchs). 25 Prozent gehen in die Hauptverhandlung, dort entscheidet das Gericht.

Bei Hauptverhandlung: Anwalts-Übernahme über Rechtsschutz oder Festpreis-Modell. Kosten oft 500-1500 Euro inkl. Gericht. Vor Hauptverhandlung sollte der Anwalt eine ehrliche Prognose geben: lohnt sich das Verfahren noch oder sollte man zurücktreten.

  • Mögliche Ausgänge: Einstellung, Reduzierung, Hauptverhandlung
  • 35 % Einstellung oder erhebliche Reduzierung
  • 40 % unveränderte Aufrechterhaltung (oft Rücknahme empfohlen)
  • 25 % Hauptverhandlung am Amtsgericht

BUSSGELD-ÜBERSICHT 2026

Typische Verstöße und Erfolgs-Aussichten.

Die folgende Tabelle zeigt häufige Verstöße mit Standard-Bußgeld und der typischen Erfolgs-Aussicht beim Einspruch.

VerstoßBußgeldPunkteErfolgs-Aussicht
Geschwindigkeit innerorts 21-25 km/h115 €1Mittel (Mess-Fehler prüfen)
Geschwindigkeit innerorts 41-50 km/h320 €2Hoch (oft Mess-Fehler bei stationären Blitzern)
Geschwindigkeit außerorts 31-40 km/h190 €1Hoch
Rotlichtverstoß einfach (< 1 Sek.)90 €1Mittel
Rotlichtverstoß qualifiziert (> 1 Sek.)200 €2 + Fahrverbot 1 Mon.Hoch (Verfahrens-Fehler)
Handy am Steuer128,50 €1Niedrig (oft eindeutig)
Abstand zu gering75-180 €1-2Mittel (Mess-Methode)
Parkverstoß (Fahrverbot)20-55 €0Niedrig

Erfolgs-Aussicht ist die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, dass der Einspruch zu Einstellung oder Reduzierung führt. Bei Bußgeldern unter 60 € lohnt sich der Einspruch oft nicht (Aufwand-zu-Nutzen-Verhältnis schlecht).

HÄUFIGE FRAGEN ZUM BUSSGELD-EINSPRUCH

Was du vor dem Einspruch wissen solltest.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids nach § 67 OWiG. Die Frist beginnt am Folgetag der Zustellung. Versäumst du die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Lohnt sich der Einspruch immer?
Nicht bei jedem Bußgeld. Unter 60 Euro ist der Aufwand oft höher als der Nutzen. Bei Bußgeldern ab 100 Euro oder bei Punkten/Fahrverbot lohnt sich die Prüfung fast immer. Geblitzt.de bietet eine kostenlose Vorab-Bewertung.
Was kostet der Einspruch?
Mit Rechtsschutz-Versicherung: 0 Euro Eigenanteil bei akzeptierten Anwälten. Ohne Rechtsschutz: Geblitzt.de bietet einen Festpreis von 79 Euro für die volle Verfahrens-Übernahme. Bei Hauptverhandlung können weitere Kosten anfallen.
Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
NEIN, nicht ohne Anwalts-Beratung. Der Anhörungsbogen ist eine Aufforderung zur Aussage. Was du dort einträgst (z. B. wer gefahren ist), gilt später als Bestandteil deiner Verteidigung. Bei Identifizierungs-Problemen ist Schweigen oft die bessere Strategie.
Kann der Bescheid zu meinem Nachteil geändert werden?
In der Theorie ja (Verschlechterungs-Verbot gilt im Bußgeld-Verfahren nicht uneingeschränkt), in der Praxis selten. Anwälte ziehen den Einspruch zurück, wenn sich abzeichnet, dass die Hauptverhandlung schlechter ausgehen würde. Bei klar fehlerhaften Bescheiden ist das Risiko minimal.
Was passiert wenn ich gewinne?
Verfahren wird eingestellt, Bußgeld nicht zu zahlen, keine Punkte und kein Fahrverbot. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Anwalts- und Gerichtskosten trägt in der Regel die Staatskasse. Mit Rechtsschutz keine Mehrkosten.

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