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MIETRECHT

Nebenkosten zu hoch?
Jede zweite Abrechnung
ist nachweislich falsch.

Eine kostenlose Prüfung holt im Durchschnitt 290 € pro Jahr zurück. Plus Mieterhöhung widersprechen, Mietminderung wegen Schimmel oder Lärm durchsetzen, Kündigungsschutz prüfen. Alles in einem Konfigurator.

  • Durchschnittlich 290 € Ersparnis pro Jahr bei Nebenkosten-Prüfung.
  • Geprüfte Legal-Tech-Partner mit No-Win-No-Fee-Garantie.
  • Widerspruchsfrist: 12 Monate ab Zugang. Nicht verschenken.
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

Welches Mietrecht-Anliegen?

Wir prüfen, welche Plattform für deinen Fall die beste ist.

  • 290 €

    Durchschnittliche Korrektur

    Pro Jahr durch fehlerhafte Nebenkostenabrechnung (Mineko)

  • 50 %

    Fehlerhafte Abrechnungen

    Jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler

  • 12 Monate

    Widerspruchsfrist

    Bei Nebenkosten- und Mieterhöhung-Widersprüchen

  • 10–30 %

    Schimmel-Mietminderung

    Je nach Befall nach BGB § 536 Mietminderungsrecht

In 3 Schritten zum Anspruch

Von der Abrechnung zur Korrektur.

  1. 01

    Schritt 01

    Abrechnung hochladen

    Foto oder PDF der Nebenkostenabrechnung. Wir prüfen Heizkosten-Aufteilung, Verwaltungskosten und Umlageschlüssel auf Fehler.

  2. 02

    Schritt 02

    Anwalt-Plattform wählen

    Mineko, CONNY oder wenigermiete.de übernehmen den Fall. Du siehst die Konditionen im direkten Vergleich.

  3. 03

    Schritt 03

    Geld zurück

    Die Plattform fordert die Korrektur vom Vermieter. Im Erfolgsfall wird der Überbetrag direkt auf dein Konto überwiesen.

Nebenkostenabrechnung

Nebenkosten-Korrektur: 290 € pro Jahr im Schnitt

Laut Mineko-Studie sind etwa 50 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland fehlerhaft. Die durchschnittliche Korrektur liegt bei rund 290 Euro pro Jahr. Häufige Fehler: falscher Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Verwaltungskosten, fehlerhafte Heizkosten-Aufteilung oder Doppelberechnungen.

Nach BGB § 556 hast du 12 Monate Zeit, der Abrechnung zu widersprechen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung. Nach Ablauf ist der Widerspruch grundsätzlich ausgeschlossen — daher lohnt sich eine schnelle Prüfung. Auch das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter steht dir zu.

  • Ø 290 € Korrektur pro Jahr (Mineko-Studie 2024)
  • 50 % aller Abrechnungen sind nachweislich fehlerhaft
  • 12 Monate Widerspruchsfrist nach § 556 BGB
  • Anspruch auf vollständige Belegeinsicht

Mietminderung

Mietminderung bei Schimmel, Lärm und Heizungsausfall

Bei Mängeln in der Wohnung steht dir nach BGB § 536 eine Mietminderung zu. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer des Mangels: Schimmel im Bad rechtfertigt 10 bis 20 Prozent Minderung, massiver Schimmel mit Gesundheitsrisiko bis zu 30 Prozent. Auch dauerhafter Baulärm oder Heizungsausfall im Winter sind anerkannte Minderungs-Gründe.

Wichtig: Du musst den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst danach darfst du die Miete mindern. Eine ohne Anzeige einbehaltene Miete kann als Zahlungsverzug gewertet werden.

  • Schimmel: 10 bis 30 % Minderung je nach Befall
  • Heizungsausfall im Winter: bis 100 % bei kompletter Unbewohnbarkeit
  • Anhaltender Baulärm tagsüber: 5 bis 15 %
  • Wasserschaden mit unbenutzbarem Raum: 10 bis 25 %

Mieterhöhung

Widerspruch gegen unzulässige Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, begründet sein (z. B. mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen) und die Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren einhalten (in Gebieten mit Wohnungsknappheit 15 Prozent). Erfüllt die Erhöhung formelle oder inhaltliche Anforderungen nicht, ist sie anfechtbar.

Bei Modernisierungs-Mieterhöhungen gilt eine Kappung von 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr. Häufig werden Erhaltungskosten fälschlich als Modernisierung deklariert — eine Prüfung lohnt sich fast immer.

Kündigungsschutz

Schutz bei Eigenbedarfs- und Sanierungskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung muss konkret begründet sein: für welche Person, aus welchem Grund, ab wann. Pauschalbehauptungen oder vorgeschobener Eigenbedarf sind anfechtbar. Auch eine Sanierungskündigung muss die Maßnahmen konkret benennen und ist nur zulässig wenn die Sanierung in bewohntem Zustand nicht möglich wäre.

Nach erfolgreicher Anfechtung kann der Vermieter zur Zahlung der Umzugskosten plus eines Schadensersatzes verpflichtet werden. Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf sind Schadensersatzansprüche im fünfstelligen Bereich möglich.

MIETMINDERUNG NACH MANGEL-TYP

Bei welchem Schaden welche Minderung zulässig ist (BGB § 536).

Schimmel Bad10 %
Schimmel mehrere Räume15 – 20 %
Schimmel mit Gesundheitsrisiko20 – 30 %
Baulärm tagsüber5 – 15 %
Heizung defekt im Winter50 – 100 %

PAA: Nicht-umlagefähige Kosten

Welche Kosten dürfen NICHT auf den Mieter umgelegt werden?

Nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind nur bestimmte Posten umlagefähig. Eindeutig NICHT umlagefähig sind: Verwaltungskosten, Bank-Gebühren, Kontoführung des Vermieters, Reparaturkosten, Instandhaltung, Versicherungen für das Eigentum des Vermieters (z. B. Rechtsschutz), Wartung der Heizungsanlage bei einmaligen Großreparaturen.

Häufig versteckt: "Hausverwaltung" als getarnter Posten, "Sonstige Kosten" ohne Aufschlüsselung, Schornsteinfeger-Gebühren in voller Höhe statt anteilig. Eine professionelle Prüfung deckt diese Posten zuverlässig auf — Mineko findet im Schnitt bei jeder zweiten Abrechnung mindestens einen unzulässigen Posten.

  • Verwaltungskosten + Bankgebühren: NICHT umlagefähig
  • Reparaturen, Instandsetzung: NICHT umlagefähig
  • Rechtsschutz-Versicherung des Vermieters: NICHT umlagefähig
  • Heizungs-Großreparaturen: NICHT umlagefähig (nur Wartung)

PAA: Was kostet die Prüfung?

Was kostet die Nebenkosten-Prüfung?

Die Prüfung selbst ist bei allen empfohlenen Plattformen kostenlos. Du lädst die Abrechnung hoch und erhältst innerhalb 24-72 Stunden eine Analyse mit erkannten Fehlern. Im Erfolgsfall (Rückforderung wird durchgesetzt) wird eine Provision von 30 bis 35 Prozent der Erstattung einbehalten.

Beim Mieterverein zahlst du einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 bis 120 Euro. Dafür gibt es unbegrenzte Beratung, aber meist keine aktive Durchsetzung — die musst du selbst übernehmen oder einen Anwalt zusätzlich beauftragen. Plattformen wie Mineko übernehmen die komplette Durchsetzung ohne separates Honorar.

  • Plattform-Prüfung: kostenlos, Provision 30-35 % bei Erfolg
  • Mieterverein: 60-120 €/Jahr Mitgliedsbeitrag + Beratung
  • Anwalt einzeln: 200-500 € pauschal + ggf. Stundenhonorar
  • Erwartungswert: Plattform bei einmaliger Prüfung am günstigsten

PAA: Zu hohe Abrechnung

Was tun bei zu hoher Nebenkostenabrechnung?

Schritt 1 (innerhalb 30 Tage ab Zugang): Schreibe eine Belegeinsicht-Aufforderung an den Vermieter. Du hast Anspruch auf Einsicht in alle Original-Rechnungen, Verträge mit Versorgern und das Heizkosten-Protokoll.

Schritt 2 (innerhalb 12 Monate): Hast du nach Belegeinsicht Fehler erkannt, schreibe einen formalen Widerspruch mit konkreter Beanstandung. Setze eine Frist von 14 Tagen zur Korrektur und zum Rückzahlungs-Vorschlag.

Schritt 3 (bei Ablehnung): Beauftrage eine Plattform oder einen Anwalt mit der Durchsetzung. Eine Klage am Amtsgericht kostet bei 290 € Korrektur ca. 100-200 € Gerichtskosten — meist von der Plattform vorfinanziert.

MIETMINDERUNG-TABELLE

Wie hoch ist die Mietminderung bei welchem Schaden?

Die Höhe der zulässigen Mietminderung richtet sich nach der Schwere und Dauer des Mangels (BGB § 536). Diese Quoten sind durch zahlreiche Urteile abgesichert und gelten als Orientierungsrahmen.

MangelMinderungVoraussetzung
Schimmel im Bad (leicht)10 %Mängelanzeige + Foto-Beleg
Schimmel mehrere Räume (mittel)15 – 20 %Schriftliche Anzeige + Fristsetzung
Schimmel mit Gesundheitsrisiko20 – 30 %Ärztliches Attest hilft
Heizung defekt im Winter50 – 100 %Innentemperatur unter 18 °C
Anhaltender Baulärm tagsüber5 – 15 %Dokumentation der Lärm-Zeiten
Anhaltender Baulärm + Staub15 – 25 %Beweisfotos und Protokoll
Wasserschaden, Raum unbenutzbar10 – 25 %Mängelanzeige + Beweissicherung
Aufzug-Ausfall ab 4. Stock5 – 10 %Dauer dokumentieren

Mietminderung erst nach schriftlicher Mängelanzeige und angemessener Frist zur Beseitigung. Sonst Risiko der Kündigung wegen Zahlungsverzug.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM MIETRECHT

Was du als Mieter wissen solltest.

Wie hoch ist die Mietminderung bei Schimmel?
Die Rechtsprechung erlaubt 10 bis 30 Prozent Mietminderung je nach Befall: Schimmel im Bad meist 10 bis 20 Prozent, massiver Schimmel mit Gesundheitsrisiko bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist immer eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung.
Wann lohnt sich eine Nebenkosten-Prüfung?
Im Prinzip immer. Laut Mineko-Studie sind 50 Prozent der Abrechnungen fehlerhaft, die durchschnittliche Korrektur liegt bei 290 Euro pro Jahr. Da die Prüfung kostenlos ist und Plattformen nur bei Erfolg eine Provision nehmen, gibt es kein finanzielles Risiko.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Bei Nebenkostenabrechnungen 12 Monate ab Zugang (§ 556 BGB). Bei Mieterhöhungs-Widerspruch hast du 2 Monate ab Zugang Zeit, der Erhöhung zu widersprechen — sonst gilt sie ab dem 3. Monat als angenommen.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
In ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Neuvertragsmiete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Überschreitung kannst du nach § 556d BGB die Differenz zurückfordern. Plattformen wie wenigermiete.de erstatten bis zu 30 Monate rückwirkend.
Kann mein Vermieter mich nach einer Anspruchs-Prüfung kündigen?
Nein. Ein berechtigter Widerspruch oder eine Mietminderung sind kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung wegen Geltendmachung mietrechtlicher Ansprüche wäre rechtswidrig und vor Gericht anfechtbar (§ 612a BGB analog).
Was kostet mich die Prüfung?
Die Erst-Prüfung ist immer kostenlos. Bei erfolgreicher Durchsetzung wird die Provision (in der Regel 30 bis 35 Prozent der Erstattung) direkt vom Erstattungsbetrag abgezogen — du legst nie etwas aus.
Wie lange dauert die Durchsetzung?
Außergerichtliche Korrektur: 6 bis 12 Wochen. Bei Mieterhöhungs-Widerspruch oder Gerichtsverfahren: 4 bis 12 Monate. Plattformen finanzieren etwaige Gerichtskosten vor.

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