✦ Verbraucherrechte prüfen. Ansprüche durchsetzen. Kostenlos, ohne Risiko. ✦

NEBENKOSTEN

Nebenkosten zu hoch?
Im Schnitt 290 € zurück.
Mit Profi-Prüfung.

Mineko-Auswertungen zeigen: 51 Prozent der Nebenkostenabrechnungen enthalten Fehler. Wir lassen deine Abrechnung in 48 Stunden professionell prüfen und holen die Rückerstattung zurück.

  • Durchschnittlich 290 € Rückerstattung pro Jahr
  • Profi-Prüfung in 48 Stunden für 39 € (verrechenbar mit Rückzahlung)
  • Einspruchsfrist 12 Monate ab Zugang der Abrechnung
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

Welches Mietrecht-Anliegen?

Wir prüfen, welche Plattform für deinen Fall die beste ist.

  • Ø 290 €

    Rückerstattung pro Jahr

    Durchschnittlicher Rückzahlungsbetrag bei fehlerhaften Abrechnungen

  • 51 %

    Fehlerquote

    Anteil fehlerhafter Nebenkostenabrechnungen laut Mineko

  • 12 Monate

    Einspruchsfrist

    Ab Zugang der Abrechnung, danach Verfristung

  • 39 €

    Prüfungs-Kosten

    Verrechenbar mit Rückzahlungs-Betrag

In 3 Schritten zur Rückerstattung

Vom Briefkasten zum Geld zurück.

  1. 01

    Schritt 01

    Abrechnung hochladen

    Foto oder PDF der Nebenkostenabrechnung bei Mineko hochladen. Auch Vorjahres-Abrechnung für Vergleich, falls vorhanden.

  2. 02

    Schritt 02

    Profi-Prüfung

    Mineko-Experten prüfen jede Position auf Umlagefähigkeit, Verteilungsschlüssel und rechnerische Richtigkeit. Ergebnis in 48 Stunden.

  3. 03

    Schritt 03

    Einspruch durchsetzen

    Bei Fehlern formaler Einspruchs-Brief an den Vermieter. Bei Streit übernimmt Mineko die weitere Korrespondenz oder Klage.

§ 1 Umlagefähigkeit

Welche Kosten der Vermieter umlegen darf, und welche nicht.

Umlagefähig sind nur die in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgezählten Positionen: Grundsteuer, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Heizung, Schornsteinfeger, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Hausmeister-Tätigkeiten (nicht Verwaltung!), Versicherung gegen Gebäudeschäden, Kabel- und Antennenanlage.

NICHT umlagefähig sind: Verwaltungskosten (z. B. Hausverwalter-Honorar), Reparaturen und Instandhaltung (das ist Vermieter-Sache), Rücklagen für künftige Reparaturen, Kosten für leerstehende Wohnungen, Bank-Gebühren, Steuerberatung, Rechtsberatung des Vermieters. Werden diese Positionen umgelegt, ist das ein klassischer Anfechtungsgrund.

Auch wichtig: alle umlagefähigen Kosten müssen im Mietvertrag konkret vereinbart sein. Eine Klausel wie "der Mieter trägt alle Betriebskosten" reicht. Fehlt die Klausel ganz, sind nur die fest vereinbarten Positionen umlagefähig.

  • Umlagefähig: BetrKV § 2 (Grundsteuer, Wasser, Müll, Heizung etc.)
  • NICHT umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen, Rücklagen
  • Mietvertrag muss Umlage vereinbart haben
  • Leerstands-Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden

§ 2 Verteilungsschlüssel

Wie die Kosten auf die Mieter verteilt werden müssen.

Die Verteilung der umlagefähigen Kosten erfolgt nach festen Schlüsseln, die im Mietvertrag stehen oder gesetzlich vorgegeben sind. Häufige Schlüssel: Wohnfläche (m²), Anzahl Mieter (Personenmonate), Wasserverbrauch (m³), Heizkosten nach Heizkostenverordnung (HKVO).

Bei Heizkosten gilt eine Sonderregel: nach § 7 HKVO müssen mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden, maximal 70 Prozent. Das bedeutet: der Vermieter darf nicht alle Heizkosten nur nach Wohnfläche verteilen, sondern muss zumindest teilweise nach individuellem Verbrauch (Heizkörper-Ablesung). Verstößt der Vermieter dagegen, hat der Mieter Anspruch auf 15 Prozent Kürzung der Heizkosten-Position.

Bei Wasserverbrauch ist die Frage: wird mit Wasserzähler abgerechnet (m³) oder nach Wohnfläche? Wenn Zähler vorhanden, MUSS verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sonst Anfechtbarkeit. Ohne Zähler nach Wohnfläche zulässig, aber nur wenn Mietvertrag das ausdrücklich vorsieht.

  • Schlüssel im Mietvertrag oder gesetzlich (HKVO)
  • Heizkosten: 50-70 % verbrauchsabhängig zwingend
  • Verstoß HKVO: 15 % Kürzungsanspruch
  • Wasser mit Zähler: verbrauchsabhängig zwingend

§ 3 Formale Mindest-Inhalte

Was die Abrechnung enthalten muss.

Die Nebenkostenabrechnung muss formale Mindest-Inhalte enthalten: Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate), Gesamt-Kosten je Position, Verteilungsschlüssel mit Angabe der Bezugsgröße, Anteil des Mieters, geleistete Vorauszahlungen, Differenz (Nachzahlung oder Erstattung). Fehlt eines dieser Elemente, ist die Abrechnung formell unwirksam und der Vermieter muss eine Korrektur vorlegen.

Verschickt der Vermieter die Abrechnung später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, verliert er den Anspruch auf Nachzahlung. Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Abrechnung muss bis spätestens 31.12.2025 zugehen. Geht sie erst im Januar 2026 zu, kannst du jegliche Nachzahlung verweigern.

  • Mindest-Inhalte: Zeitraum, Gesamt-Kosten, Schlüssel, Anteil, Vorauszahlungen
  • Abrechnungs-Frist: 12 Monate nach Periodenende
  • Bei Verspätung: keine Nachzahlungspflicht (für Mieter)
  • Vorauszahlungen-Saldo muss separat ausgewiesen sein

MIETMINDERUNG NACH MANGEL-TYP

Bei welchem Schaden welche Minderung zulässig ist (BGB § 536).

Schimmel Bad10 %
Schimmel mehrere Räume15 – 20 %
Schimmel mit Gesundheitsrisiko20 – 30 %
Baulärm tagsüber5 – 15 %
Heizung defekt im Winter50 – 100 %

§ 4 Einspruch und Belegeinsicht

Wie du formal vorgehst bei Verdacht auf Fehler.

Du hast 12 Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit, formal Einspruch einzulegen. Schreibe an den Vermieter: "Ich widerspreche der Nebenkostenabrechnung [Datum] aus folgenden Gründen: [Liste]." Konkretisiere bei jedem Punkt warum du den Posten für nicht umlagefähig oder rechnerisch falsch hältst.

Wichtig: du hast nach § 259 BGB ein Recht auf Belegeinsicht. Du darfst alle Rechnungen, Verträge und Berechnungsgrundlagen einsehen, beim Vermieter oder dessen Verwalter. Verweigert der Vermieter die Einsicht, ist die Abrechnung praktisch nicht prüfbar und damit nicht vollständig fällig. Mineko-Prüfer fordern routinemäßig die Belegeinsicht und finden so versteckte Fehler.

Während der Einspruchs- und Prüfungsphase kannst du die strittige Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen. Stellt sich später heraus, dass deine Einwände berechtigt waren, kannst du die Zahlung zurückfordern.

  • Einspruchsfrist: 12 Monate ab Zugang
  • Belegeinsicht nach § 259 BGB erzwingbar
  • Verweigerte Einsicht macht Abrechnung nicht fällig
  • Strittige Beträge unter Vorbehalt zahlen

UMLAGEFÄHIGE KOSTEN

Was darf der Vermieter abrechnen, was nicht?

Die folgende Tabelle bündelt die wichtigsten Positionen nach Betriebskostenverordnung BetrKV. Bei Verstößen besteht Anspruch auf Rückerstattung.

PositionUmlagefähig?Häufige Fehler
GrundsteuerJaAnteilig korrekt verteilt?
Wasser und AbwasserJaVerbrauchsabhängig wenn Zähler
MüllabfuhrJaAnzahl-Personen-Verteilung prüfen
HeizkostenJa (HKVO)50-70 % verbrauchsabhängig?
HausmeisterJa, nur TätigkeitenVerwaltungs-Anteile ausschließen
GartenpflegeJaBei Privatgarten nur Hauseigentümer
VerwaltungskostenNEINHäufig versteckt unter Hausmeister
ReparaturenNEINInstandhaltung ist Vermieter-Sache
RücklagenNEINNicht umlagefähig nach § 1 BetrKV
Leerstands-KostenNEINMüssen vom Vermieter selbst getragen werden

Mineko prüft jede Position einzeln auf Umlagefähigkeit, Verteilungsschlüssel und rechnerische Richtigkeit. Bei Mängeln formaler Einspruch in deinem Namen.

HÄUFIGE FRAGEN ZU NEBENKOSTEN

Was du vor der Prüfung wissen solltest.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
12 Monate ab Zugang der Nebenkostenabrechnung. Diese Frist gilt für Einwendungen gegen die Abrechnung selbst. Innerhalb dieser Zeit musst du dem Vermieter mitteilen, welche Posten du beanstandest. Nach 12 Monaten ist der Anspruch verfristet.
Muss ich die Nachzahlung trotz Einspruchs leisten?
Du kannst strittige Beträge unter Vorbehalt zahlen ("Zahlung unter Vorbehalt wegen Einspruch vom [Datum]"). Stellt sich später heraus, dass dein Einspruch berechtigt war, kannst du die Zahlung zurückfordern. Unbestrittene Posten musst du zahlen, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzug zu vermeiden.
Was wenn der Vermieter die Belegeinsicht verweigert?
Du hast nach § 259 BGB einen Rechtsanspruch auf Einsicht in alle Belege und Berechnungsgrundlagen. Verweigert der Vermieter, ist die Abrechnung nicht prüfbar und damit nicht fällig. Mineko und CONNY setzen die Belegeinsicht in deinem Namen durch.
Sind Hausmeister-Kosten umlagefähig?
Nur die Tätigkeiten, die der Hausmeister tatsächlich an Wartungs- und Reinigungsaufgaben erbringt. Verwaltungs-Anteile (z. B. Schriftverkehr, Bestellungen) sind ausdrücklich nicht umlagefähig. Häufig schummeln Vermieter Verwaltungs-Anteile in die Hausmeister-Position, das ist ein klassischer Prüfungs-Anlass.
Was bedeutet "verbrauchsabhängige Abrechnung" bei Heizkosten?
Nach § 7 Heizkostenverordnung müssen 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden, gemessen über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern. Verstößt der Vermieter dagegen (z. B. 100 % nach Wohnfläche), hat der Mieter Anspruch auf 15 Prozent Kürzung der Heizkosten-Position.
Kann ich nachträglich (Jahre später) noch prüfen?
Nur innerhalb der 12-Monats-Frist ab Zugang. Eine Abrechnung von 2023, die du im Juli 2024 erhalten hast, kannst du nur bis Juli 2025 anfechten. Danach gilt die Abrechnung als akzeptiert, auch wenn sie fehlerhaft war.

KOSTENLOS PRÜFEN

Dein Nebenkostenabrechnung-Prüfung-Anspruch in 60 Sekunden.

Kein Risiko, keine versteckten Kosten. Erfolgshonorar nur bei tatsächlicher Durchsetzung.

Anspruch jetzt prüfen →

JETZT ANSPRUCH PRÜFEN

Deine Rechte stehen im Gesetz. Wir holen sie raus.

Jedes Jahr verzichten Millionen Deutsche auf Entschädigung — bei Flugverspätung, Mietmängeln, Kündigung oder Bußgeld — weil ihnen die Zeit, das Wissen oder der Mut fehlt. Mit dem Konfigurator klärst du deinen Anspruch in 60 Sekunden.

Kostenlos prüfen in 60 Sekunden →

Kein Risiko. Keine versteckten Kosten. Erfolgshonorar nur bei Durchsetzung.

Flugrecht

bis 600 €

Mietrecht

Ø 290 €/Jahr

Arbeitsrecht

Abfindung +30 %

Verkehrsrecht

35 % Erfolg