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BLITZER

Blitzer-Foto?
Messung anfechtbar.
35 % Erfolgsquote.

Stationäre und mobile Blitzer haben häufig Mess-Fehler: abgelaufene Eichung, fehlerhafte Aufstellung, fehlende Toleranz. Spezialisierte Anwälte finden die Mängel in der Akte und holen Einstellung oder Reduzierung.

  • Toleranzabzug 3 km/h (bis 100) bzw. 3 % (über 100)
  • Eichfrist und Aufstell-Vorschriften häufige Fehlerquellen
  • Über Rechtsschutz oder Festpreis 79 € via Geblitzt.de
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

Welches Vergehen wirft man dir vor?

Die Erfolgsquote eines Einspruchs hängt stark vom Vergehens-Typ ab.

  • 3 km/h

    Standard-Toleranz

    Bis 100 km/h gemessener Geschwindigkeit

  • 3 %

    Toleranz über 100

    Prozentual statt absolut bei höheren Werten

  • 35 %

    Erfolgsquote

    Bei professioneller Anfechtung via Geblitzt.de

  • 1 Jahr

    Eichfrist

    Maximale Gültigkeit der Eichung

In 3 Schritten zur Anfechtung

Vom Foto zum Verfahrens-Ende.

  1. 01

    Schritt 01

    Foto und Bescheid prüfen

    Plattform analysiert das Beweisfoto auf Identifizierbarkeit, prüft den Bescheid auf Form-Fehler und die Messung auf Plausibilität.

  2. 02

    Schritt 02

    Akte anfordern

    Anwalt fordert die volle Akte einschließlich Eichschein, Mess-Protokoll und Aufstell-Plan. Hier liegen die meisten Anfechtungs-Gründe.

  3. 03

    Schritt 03

    Einspruch mit Begründung

    Bei Mängeln formaler Einspruch mit konkretem Mängel-Katalog. Häufige Folge: Einstellung ohne Hauptverhandlung.

§ 1 Toleranz

Wie viel Toleranz dem Messwert abgezogen wird.

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen, um Mess-Ungenauigkeiten zu kompensieren. Standard: 3 km/h Abzug bei gemessenen Werten bis 100 km/h. Über 100 km/h ist der Abzug prozentual: 3 Prozent des Messwerts. Bei stationären Blitzern ohne Reflektoren (z. B. älteren Anlagen) ist der Abzug höher: 5 km/h bzw. 5 Prozent.

Praktisches Beispiel: gemessen 65 km/h innerorts, vorgeworfen 62 km/h (65 minus 3). Wenn der Bescheid 65 km/h vorwirft, ist das ein klarer Form-Fehler, weil die Toleranz nicht abgezogen wurde. Solche Fälle führen häufig zur Korrektur oder Einstellung.

Lasermessung hat eigene Toleranzen: 3 km/h bei stehender Lasermessung, 3 Prozent bei mobiler Lasermessung. Provida-Systeme (Polizei-Fahrzeuge im Verkehr) haben 5 Prozent. Die exakte Toleranz hängt vom Messgerät und der Mess-Methode ab und ist in der Akte dokumentiert.

  • Standard: 3 km/h Abzug bis 100 km/h
  • Über 100 km/h: 3 % Abzug
  • Lasermessung: 3 km/h (stehend) bzw. 3 % (mobil)
  • Toleranz-Versäumnis = Form-Fehler im Bescheid

§ 2 Eichschein

Warum die Eichung über Verwertbarkeit entscheidet.

Jedes Mess-Gerät muss geeicht sein, mit gültigem Eichschein. Maximale Eichfrist: 1 Jahr für die meisten Geschwindigkeits-Mess-Anlagen. Nach Ablauf der Eichfrist ist die Messung NICHT MEHR VERWERTBAR, das Verfahren muss eingestellt werden.

Häufiger Fehler bei stationären Blitzern: die Anlage wird nicht rechtzeitig neu geeicht und misst trotzdem weiter. Die Behörde gibt das in der Akte oft erst auf konkretes Nachfragen zu. Anwälte fordern den Eichschein routinemäßig an und finden so abgelaufene Eichungen.

Eichungs-Versäumnis ist einer der häufigsten Anfechtungs-Gründe. Geblitzt.de berichtet, dass etwa 15 Prozent aller bearbeiteten Fälle wegen Eich-Mängeln eingestellt werden.

  • Eichfrist: 1 Jahr bei den meisten Geräten
  • Abgelaufene Eichung = Messung unverwertbar
  • Eichschein in der Akte einsehbar
  • 15 % der Fälle wegen Eich-Mängeln eingestellt (Geblitzt.de-Statistik)

§ 3 Aufstell-Fehler

Wie falsche Aufstellung die Messung unverwertbar macht.

Mobile Blitzer haben strenge Aufstell-Vorschriften: Mindestabstand zu Tempo-Begrenzungs-Schildern (oft 150-200 Meter), keine Schräglage über 1 Grad, keine Hindernisse im Mess-Strahl, definierter Aufstell-Winkel zur Fahrbahn. Wird auch nur eine dieser Vorschriften verletzt, ist die Messung anfechtbar.

Häufige Verstöße: Aufstellung im Bremsbereich nach einer Geschwindigkeitsreduzierung (Begrenzung gilt erst nach der "Eingewöhnungs-Zone"), Aufstellung in Schräglage über 1 Grad, Aufstellung zu nah am Begrenzungs-Schild. Bei stationären Blitzern: defekte Reflektoren, Sichtweiten-Probleme.

Beweisführung: Anwalt fordert den Aufstell-Plan und vergleicht mit der tatsächlichen Position über Google Street View oder Vor-Ort-Besichtigung. Verstöße sind oft messbar dokumentierbar.

  • Mindestabstand zu Tempo-Schildern (150-200 m)
  • Maximale Schräglage 1 Grad
  • Keine Hindernisse im Mess-Strahl
  • Aufstell-Plan einklagbar und vor Ort prüfbar

GESCHWINDIGKEIT INNERORTS PKW (2026)

Bußgeld + Punkte + Fahrverbot je nach km/h-Überschreitung.

+10 km/h30 €kein Verbot
+15 km/h50 €kein Verbot
+20 km/h70 €kein Verbot
+25 km/h115 €1 Pktkein Verbot
+30 km/h180 €1 Pkt1 Monat
+40 km/h260 €2 Pkt1 Monat
+50 km/h400 €2 Pkt1 Monat

§ 4 Standardisiertes Messverfahren

Wann die Beweislast umgekehrt wird.

Geschwindigkeitsmessgeräte gelten als "standardisiertes Messverfahren" wenn sie vom Physikalisch-Technischen Bundesamt (PTB) zugelassen sind und vorschriftsgemäß eingesetzt werden. Bei standardisierten Verfahren wird der Mess-Wert grundsätzlich als richtig angenommen, der Beschuldigte muss konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler beibringen.

Bekannte standardisierte Verfahren: PoliScan Speed M1 (mobil), TraffiStar S350 (stationär), ES 8.0 (Einseitensensor), Provida 2000 (Provida-Polizeifahrzeug). Bei diesen Geräten muss der Anwalt konkrete Mängel benennen, allgemeine Zweifel reichen nicht.

Wichtig: bei jüngeren Mess-Geräten gibt es immer wieder Software-Updates, die nicht ordnungsgemäß auf bestehende Anlagen übertragen werden. Wenn die Software-Version im Bescheid nicht zur aktuellen PTB-Zulassung passt, ist das ein Anfechtungs-Grund. Anwälte mit Spezial-Wissen kennen diese technischen Details.

  • Standardisierte Verfahren: PTB-Zulassung + vorschriftsmäßiger Einsatz
  • Bei Standardisierten: konkrete Mängel-Begründung nötig
  • Software-Version muss zur PTB-Zulassung passen
  • PoliScan, TraffiStar, ES 8.0, Provida sind Standard

MESS-GERÄTE 2026

Verbreitete Geräte und ihre typischen Fehler.

Die folgende Tabelle zeigt die in Deutschland verbreiteten Mess-Geräte und ihre häufigsten Anfechtungs-Punkte.

Mess-GerätTypToleranzHäufige Mängel
PoliScan Speed M1Mobil-Laser3 km/h bzw. 3 %Software-Version, Schräglage
TraffiStar S350Stationär3 km/h bzw. 3 %Eichung, Aufstellung
ES 8.0Einseitensensor3 km/h bzw. 3 %Aufstellung, Mess-Strahl-Hindernisse
ES 3.0Einseitensensor3 km/h bzw. 3 %Auslaufen seit 2024
Provida 2000Provida (Polizei)5 %Schulung Bediener, Aufzeichnung
LEIVTEC XV3Lasermessung3 km/hPTB-Zulassung kritisch geprüft 2022

Die Toleranz ist bei standardisierten Verfahren gesetzlich festgelegt. Anfechtbarkeit besteht über konkrete Mängel im Einzelfall, die ein Sachverständiger nach Akteneinsicht prüft.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM BLITZER

Was du vor der Anfechtung wissen solltest.

Wie viel Toleranz wird abgezogen?
Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden 3 km/h vom Messwert abgezogen. Über 100 km/h sind es 3 Prozent. Bei Provida-Systemen (Polizei-Fahrzeuge) 5 Prozent. Die Toleranz muss im Bescheid bereits abgezogen sein, sonst Form-Fehler.
Was ist eine standardisiertes Messverfahren?
Ein vom Physikalisch-Technischen Bundesamt (PTB) zugelassenes und vorschriftsmäßig eingesetztes Messverfahren. Beispiele: PoliScan Speed M1, TraffiStar S350, ES 8.0, Provida 2000. Bei Standardisierten wird der Mess-Wert als richtig angenommen, konkrete Fehler-Anhaltspunkte müssen vom Beschuldigten kommen.
Wie lange gilt eine Eichung?
Bei den meisten Geschwindigkeits-Mess-Geräten 1 Jahr ab letzter Eichung. Nach Ablauf ist die Messung nicht mehr verwertbar. Die Eichung muss zum Zeitpunkt der Messung gültig sein, eine nachträgliche Eichung kann die Verwertbarkeit nicht heilen.
Was sind häufige Aufstell-Fehler?
Mobile Blitzer zu nah an Begrenzungs-Schildern, Schräglage über 1 Grad, Hindernisse im Mess-Strahl, falscher Aufstell-Winkel zur Fahrbahn. Bei jedem dieser Fehler ist die Messung anfechtbar, der Anwalt fordert den Aufstell-Plan an und vergleicht.
Wann lohnt sich der Sachverständige?
Bei Bußgeldern ab 200 Euro oder bei Fahrverbot fast immer. Sachverständigen-Kosten von 500-1500 Euro werden bei Erfolg von der Staatskasse getragen, mit Rechtsschutz übernommen. Die Sachverständigen-Analyse findet technische Mängel in der Mess-Daten-Auswertung.
Kann ich den Beweis-Foto-Vergleich anfechten?
Bei undeutlichen Fotos (Helm, schlechte Lichtverhältnisse, verdeckte Gesichts-Partie) kann die Identifizierung des Fahrers anfechtbar sein. Bei Halter-Verantwortlichkeit (Halterhaftung) ohne klare Fahrer-Identifizierung kann oft nur eine Tagebuch-Anordnung ausgesprochen werden, kein Fahrverbot.

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