§ 1 Toleranz
Wie viel Toleranz dem Messwert abgezogen wird.
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen, um Mess-Ungenauigkeiten zu kompensieren. Standard: 3 km/h Abzug bei gemessenen Werten bis 100 km/h. Über 100 km/h ist der Abzug prozentual: 3 Prozent des Messwerts. Bei stationären Blitzern ohne Reflektoren (z. B. älteren Anlagen) ist der Abzug höher: 5 km/h bzw. 5 Prozent.
Praktisches Beispiel: gemessen 65 km/h innerorts, vorgeworfen 62 km/h (65 minus 3). Wenn der Bescheid 65 km/h vorwirft, ist das ein klarer Form-Fehler, weil die Toleranz nicht abgezogen wurde. Solche Fälle führen häufig zur Korrektur oder Einstellung.
Lasermessung hat eigene Toleranzen: 3 km/h bei stehender Lasermessung, 3 Prozent bei mobiler Lasermessung. Provida-Systeme (Polizei-Fahrzeuge im Verkehr) haben 5 Prozent. Die exakte Toleranz hängt vom Messgerät und der Mess-Methode ab und ist in der Akte dokumentiert.
- Standard: 3 km/h Abzug bis 100 km/h
- Über 100 km/h: 3 % Abzug
- Lasermessung: 3 km/h (stehend) bzw. 3 % (mobil)
- Toleranz-Versäumnis = Form-Fehler im Bescheid
