§ 1 Was ist Nichtbeförderung?
Definition und Abgrenzung zum freiwilligen Verzicht.
Eine Nichtbeförderung im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 liegt vor, wenn dir trotz gültiger Buchung und rechtzeitigem Erscheinen am Gate der Boarding-Vorgang verweigert wird, weil die Airline mehr Tickets verkauft hat, als Sitze im Flugzeug verfügbar sind. Voraussetzung: du hast den Check-in fristgerecht abgeschlossen und warst zur angegebenen Boarding-Zeit am Gate.
Achtung: gibst du deinen Platz freiwillig auf (etwa gegen einen Reise-Gutschein, weil die Airline am Gate fragt), gilt das nicht als Nichtbeförderung. Du verlierst dann den Pauschal-Anspruch nach EU-VO 261/2004. Lass dir vor Aufgabe schriftlich bestätigen, welche Kompensation du erhältst, oft sind die Gutscheine deutlich weniger wert als die gesetzliche Pauschale.
- Voraussetzungen: gültige Buchung + rechtzeitig am Gate
- Boarding-Verweigerung trotz erfüllter Voraussetzungen = Anspruch
- Freiwilliger Verzicht = kein Anspruch nach EU-VO
- Vor Verzicht: schriftliche Bestätigung der Kompensation einfordern
