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ÜBERBUCHUNG

Boarding verweigert?
600 € Sofort-Anspruch.
Plus Ersatzflug.

Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung greift der Anspruch nach EU-VO 261/2004 sofort, ohne Verspätungs-Wartezeit. Zusätzlich muss die Airline für Ersatzflug, Verpflegung und Übernachtung aufkommen.

  • Sofortiger Anspruch ohne 3-Stunden-Schwelle
  • Volle Pauschale 250 € / 400 € / 600 € je nach Distanz
  • Plus Versorgung: Verpflegung, Hotel, Transfer auf Airline-Kosten
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

Wo lag deine Flugstrecke?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Strecke deines Fluges.

  • 600 €

    Max. Entschädigung

    Sofort fällig bei Nichtbeförderung Langstrecke

  • sofort

    Keine Verspätungs-Wartezeit

    Anspruch greift mit Boarding-Verweigerung

  • 100 %

    Ticket-Erstattung

    Plus Ersatz-Beförderung bei Bedarf

  • 3 Jahre

    Verjährungsfrist

    Rückwirkend nach § 195 BGB

In 3 Schritten zum Recht

Vom Gate-Schock zum Geld.

  1. 01

    Schritt 01

    Vorfall dokumentieren

    Boarding-Pass, Boarding-Karte und ggf. die schriftliche Boarding-Verweigerung der Airline aufbewahren. Namen des Gate-Personals notieren.

  2. 02

    Schritt 02

    Plattform beauftragen

    Die spezialisierten Plattformen kennen die Tricks der Airlines, zum Beispiel das Drängen auf freiwillige Aufgabe gegen Mini-Gutscheine.

  3. 03

    Schritt 03

    Volle Auszahlung

    Pauschale plus Mehrkosten plus Versorgungs-Kosten in einem Verfahren durchgesetzt, meist 4-12 Wochen außergerichtlich.

§ 1 Was ist Nichtbeförderung?

Definition und Abgrenzung zum freiwilligen Verzicht.

Eine Nichtbeförderung im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 liegt vor, wenn dir trotz gültiger Buchung und rechtzeitigem Erscheinen am Gate der Boarding-Vorgang verweigert wird, weil die Airline mehr Tickets verkauft hat, als Sitze im Flugzeug verfügbar sind. Voraussetzung: du hast den Check-in fristgerecht abgeschlossen und warst zur angegebenen Boarding-Zeit am Gate.

Achtung: gibst du deinen Platz freiwillig auf (etwa gegen einen Reise-Gutschein, weil die Airline am Gate fragt), gilt das nicht als Nichtbeförderung. Du verlierst dann den Pauschal-Anspruch nach EU-VO 261/2004. Lass dir vor Aufgabe schriftlich bestätigen, welche Kompensation du erhältst, oft sind die Gutscheine deutlich weniger wert als die gesetzliche Pauschale.

  • Voraussetzungen: gültige Buchung + rechtzeitig am Gate
  • Boarding-Verweigerung trotz erfüllter Voraussetzungen = Anspruch
  • Freiwilliger Verzicht = kein Anspruch nach EU-VO
  • Vor Verzicht: schriftliche Bestätigung der Kompensation einfordern

§ 2 Sofort-Anspruch

Volle Pauschale ohne Verspätungs-Wartezeit.

Anders als bei Verspätung greift der Pauschal-Anspruch bei Nichtbeförderung sofort, ohne 3-Stunden-Schwelle. Maßgeblich ist allein die verweigerte Beförderung, nicht eine Verspätungs-Dauer. Bekommst du noch am selben Tag einen Ersatzflug, bleibt der volle Pauschal-Anspruch bestehen, weil die Nichtbeförderung des ursprünglichen Flugs gegeben war.

Die Höhe der Pauschale folgt derselben Distanz-Staffel wie bei Verspätung und Annullierung: 250 Euro Kurzstrecke (bis 1.500 km), 400 Euro Mittelstrecke (bis 3.500 km), 600 Euro Langstrecke (über 3.500 km). Bei Ersatz-Beförderung am selben Tag mit Ankunft am Endziel unter 4 Stunden später kann die Airline auf 50 Prozent reduzieren, bei längerer Verzögerung gilt die volle Pauschale.

  • Keine 3-Stunden-Schwelle wie bei Verspätung
  • Anspruch entsteht mit Boarding-Verweigerung
  • Volle Pauschale bei Ersatz-Beförderung über 4 Std. später
  • 50 % Pauschale bei Ersatz unter 4 Stunden später

§ 3 Versorgungsleistungen

Was die Airline zusätzlich übernehmen muss.

Neben der Pauschale schuldet die Airline bei Nichtbeförderung auch Versorgungs-Leistungen: kostenlose Verpflegung und Getränke während der Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails, bei längerer Wartezeit Hotelübernachtung plus Transfer. Diese Leistungen sind verschuldensunabhängig, auch wenn die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, müssen sie erbracht werden.

In der Praxis verweigern Airlines diese Leistungen oft, besonders bei kleineren Anbietern oder am späten Abend. Behalte alle Belege: kaufst du selbst Verpflegung oder buchst eigenständig ein Hotel, kannst du die Auslagen nach EU-VO 261/2004 zurückfordern. Die Kosten müssen verhältnismäßig sein, ein 3-Sterne-Hotel statt 5-Sterne ist die Erwartung.

  • Verpflegung und Getränke während der Wartezeit
  • 2 Telefonate oder E-Mails kostenlos
  • Hotel + Transfer bei längerer Verzögerung
  • Selbst-Auslagen erstattbar, Belege aufbewahren

ENTSCHÄDIGUNG NACH STRECKE

Je länger die Strecke, desto höher die Entschädigung nach EU-VO 261/2004.

250 €bis 1.500 kmKurzstrecke
400 €1.500 – 3.500 kmMittelstrecke
600 ۟ber 3.500 kmLangstrecke

§ 4 Verhandlungs-Tricks

Was Airlines am Gate gerne machen, das du wissen solltest.

Bei Überbuchung suchen Airlines am Gate oft Freiwillige, die gegen Kompensation ihren Platz aufgeben. Die angebotenen Gutscheine sind häufig deutlich unter dem gesetzlichen Pauschal-Anspruch. Beispiel: 200 Euro Reise-Gutschein für die freiwillige Aufgabe eines Lang-Streckenflugs, der eigentlich 600 Euro Pauschal-Anspruch hätte.

Strategie: kennst du die gesetzlichen Pauschalen, kannst du verhandeln. Du kannst auch einen Mix aus Sofort-Gutschein UND gesetzlicher Pauschale verlangen, sofern die Airline zustimmt. Lehnst du das Gate-Angebot ab und wirst dann zwangsweise nicht befördert, hast du den vollen Pauschal-Anspruch ohne Abzug.

Wichtiger Hinweis: lass dir alle Vereinbarungen schriftlich oder per Email bestätigen, bevor du den Platz aufgibst. Mündliche Zusagen verschwinden schnell, wenn das Flugzeug abgehoben hat.

  • Airlines bieten oft Gutscheine unter dem gesetzlichen Wert
  • Bei Zwangs-Nichtbeförderung volle Pauschale ohne Abzug
  • Mix-Verhandlung möglich: Gutschein PLUS Pauschale
  • Alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen

ÜBERBUCHUNGS-PAUSCHALE

Entschädigung nach Distanz und Ersatz-Flug-Zeit.

Die folgende Tabelle zeigt die Pauschal-Entschädigung nach EU-VO 261/2004 bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, plus mögliche Halbierung bei schneller Ersatz-Beförderung.

Flug-DistanzVoll-PauschaleHalbierung bei Ersatz unter 4 Std.
Bis 1.500 km (Kurzstrecke)250 €125 € (bei Ersatz unter 2 Std.)
1.500 - 3.500 km (Mittelstrecke)400 €200 € (bei Ersatz unter 3 Std.)
Über 3.500 km (Langstrecke)600 €300 € (bei Ersatz unter 4 Std.)
EU-zu-EU SonderregelMax. 400 €Halbierung bei Ersatz unter 3 Std.

Die Halbierungs-Möglichkeit gilt nur bei vorhandenem Ersatz-Flug-Angebot mit moderater Verspätung. Bei keinem Ersatz oder Ersatz mit hoher Verzögerung greift immer die volle Pauschale.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ÜBERBUCHUNG

Was du vor der Anspruchsprüfung wissen solltest.

Habe ich Anspruch auch ohne Verspätung?
Ja. Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung greift der Pauschal-Anspruch nach EU-VO 261/2004 sofort, ohne 3-Stunden-Wartezeit. Maßgeblich ist allein die verweigerte Beförderung, eine Verspätung des Ersatzflugs ist nicht erforderlich.
Was passiert wenn ich freiwillig meinen Platz aufgebe?
Bei freiwilliger Aufgabe entfällt der gesetzliche Pauschal-Anspruch. Du bekommst nur die mit der Airline ausgehandelte Kompensation (oft Reise-Gutscheine). Lass dir vor Aufgabe schriftlich bestätigen, welcher Wert versprochen wird, oft sind die Angebote deutlich unter den gesetzlichen 250 / 400 / 600 Euro.
Wie weise ich nach dass ich am Gate war?
Der Boarding-Pass (eingecheckt und gestempelt) reicht in der Regel. Eine schriftliche Bestätigung der Airline über die Boarding-Verweigerung ist ideal, falls verfügbar. Plattformen können auch über Eurocontrol-Daten den nicht-genutzten Flug nachweisen.
Welche Versorgungsleistungen muss die Airline erbringen?
Kostenlose Verpflegung und Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails, bei längerer Wartezeit Hotelübernachtung plus Transfer. Diese Leistungen sind verschuldensunabhängig. Verweigert die Airline, kannst du selbst auslegen und die Belege erstatten lassen, sofern die Ausgaben verhältnismäßig sind.
Wann wird die Pauschale halbiert?
Bietet die Airline einen Ersatz-Flug an, der dich innerhalb von 2 Stunden (Kurzstrecke), 3 Stunden (Mittelstrecke) oder 4 Stunden (Langstrecke) ans Endziel bringt, kann sie die Pauschale auf 50 % halbieren. Bei längerer Verzögerung oder keinem Ersatz-Angebot greift immer der volle Betrag.
Kann ich mir selbst einen Ersatz-Flug buchen?
Ja, wenn die Airline keinen zumutbaren Ersatz anbietet. Die Mehrkosten musst du nachweisen und sie müssen verhältnismäßig sein, ein etwas teurerer Flug bei einem Konkurrenz-Anbieter ist akzeptabel. Bewahre alle Buchungsbelege und Rechnungen auf.
Wie lange ist die Verjährung?
Drei Jahre nach § 195 BGB. Eine Überbuchung aus 2023 verjährt erst am 31.12.2026. Auch ältere Vorfälle können sich also noch lohnen, vor allem bei Langstrecke mit 600 Euro Pauschale.

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