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KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Kündigung erhalten?
3 Wochen für Klage.
§ 4 KSchG zwingend.

Die Kündigungsschutzklage ist der schärfste Hebel für eine höhere Abfindung. 70 Prozent der Klagen enden mit einem Vergleich, der oft 30-50 Prozent über der Faustformel liegt.

  • 3-Wochen-Frist § 4 KSchG, ab Zugang der Kündigung
  • KSchG-Anwendung: Betriebe mit über 10 Mitarbeitern, 6 Monate Beschäftigung
  • 70 % aller Klagen enden mit Abfindungs-Vergleich
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

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  • 3 Wochen

    Klagefrist

    Nach § 4 KSchG ab Zugang der Kündigung

  • 70 %

    Vergleichs-Quote

    Anteil der Klagen, die mit Abfindung enden

  • 10 MA

    KSchG-Schwellwert

    Mindestbetrieb für vollen Kündigungsschutz

  • 6 Monate

    Wartezeit Schutz

    Mindest-Beschäftigung für KSchG-Anwendung

In 3 Schritten zum Klage-Vergleich

Von der Kündigung zum besten Deal.

  1. 01

    Schritt 01

    Kündigung prüfen

    Form, Frist, Begründung. Welcher Kündigungs-Typ (verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt)? Welche Mängel sind anfechtbar?

  2. 02

    Schritt 02

    Klage einreichen

    Innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage am Arbeitsgericht. Plattformen wie Chevalier oder CONNY übernehmen die Schritte komplett.

  3. 03

    Schritt 03

    Vergleich verhandeln

    Im Gütetermin (typischerweise 4-8 Wochen später) wird oft ein Vergleich erreicht: Abfindung gegen Beendigung. 70 % der Fälle.

§ 1 Wann anwendbar?

KSchG-Anwendbarkeit: 10 MA und 6 Monate.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: erstens der Betrieb hat regelmäßig mehr als 10 Vollzeit-Arbeitnehmer (§ 23 KSchG), zweitens der Arbeitnehmer ist seit mindestens 6 Monaten beschäftigt (§ 1 KSchG). Sind beide erfüllt, gilt voller Kündigungsschutz: die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein (verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt).

Auch ohne KSchG-Anwendung kann eine Klage sinnvoll sein, etwa wegen Verstößen gegen besonderen Kündigungsschutz: Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mutterschutz, Betriebsratsmitglied. Diese Schutz-Tatbestände gelten unabhängig von der Betriebsgröße.

Ausnahme Schwellwert: für Mitarbeiter mit Einstellungs-Datum vor dem 01.01.2004 gilt der alte Schwellwert von mehr als 5 Mitarbeitern (statt 10). Diese Übergangsregelung ist bis heute relevant für langjährige Mitarbeiter.

  • KSchG: über 10 MA + 6 Monate Beschäftigung
  • Ohne KSchG: Schutz nur bei besonderen Tatbeständen
  • Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit unabhängig
  • Alt-Mitarbeiter (Einstellung vor 2004): Schwellwert 5 MA

§ 2 3-Wochen-Frist

Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht.

Nach § 4 KSchG musst du die Klage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erheben. Diese Frist ist absolut, nach Ablauf gilt die Kündigung rechtskräftig, auch wenn sie inhaltlich oder formal fehlerhaft war.

Berechnung: Zugang am 5. März, Frist endet am 26. März (3 Wochen später). Bei Wochenende oder Feiertag verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag. Wichtig: die Klage muss am Arbeitsgericht eingehen, nicht nur abgeschickt sein. Anwälte rechnen daher mit Puffer von 5 Tagen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur in extremen Härtefällen möglich (etwa schwere Krankheit, die Kommunikation unmöglich machte). Faktisch sind diese Anträge fast nie erfolgreich, die Frist ist daher praktisch nicht verlängerbar. Bei Erhalt einer Kündigung sofort einen Anwalt kontaktieren.

  • Frist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
  • Eingang am Gericht zählt, nicht Absendung
  • Versäumnis = Rechtskraft der Kündigung
  • Wiedereinsetzung praktisch nicht erreichbar

§ 3 Verfahrens-Ablauf

Güte-Termin → Kammer-Termin → Urteil.

Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht zunächst einen Güte-Termin an (meist 4 bis 8 Wochen nach Klage). Dort versuchen Richter und Parteien einen Vergleich zu erreichen. In 70 Prozent der Fälle gelingt das: Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, oft 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr.

Scheitert die Güteverhandlung, geht es in den Kammer-Termin (Beweisaufnahme). Hier wird über Sozialauswahl, Verhaltensgrund, betrieblichen Anlass entschieden. Verfahrensdauer bis Urteil typischerweise 6 bis 12 Monate ab Klage. Auch im Kammer-Termin sind Vergleiche möglich.

Bei Erfolg der Klage: Wiedereinstellung plus Nachzahlung aller entgangenen Gehälter ab Kündigungs-Datum. Bei Niederlage: Kündigung wirksam, kein Anspruch. In der Praxis vergleichen sich daher fast alle Parteien, das Risiko ist beidseitig zu hoch.

  • Güte-Termin 4-8 Wochen nach Klage
  • 70 % Vergleichs-Quote im Güte-Termin
  • Kammer-Termin bei Streit, 6-12 Monate gesamt
  • Erfolg = Wiedereinstellung + Nachzahlung

ABFINDUNGS-FAUSTFORMEL

Beispiel: 5.000 € Brutto-Monatsgehalt — wie viel pro Beschäftigungsjahr?

12.5005 Jahre
25.00010 Jahre
37.50015 Jahre
50.00020 Jahre
62.50025 Jahre

Faustformel: 0,5 × Bruttogehalt × Jahre. Spezialisierte Anwälte verhandeln in der Praxis oft +30 % bis +100 %.

§ 4 Kosten

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Das Arbeitsgericht hat eine Sonderregel: in der ersten Instanz (Arbeitsgericht, nicht Landesarbeitsgericht) trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, selbst wenn sie gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das senkt das Risiko für den Arbeitnehmer erheblich, weil keine Verurteilung zu den Anwaltskosten der Gegenseite droht.

Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert. Streitwert bei Kündigungsschutz: 3 Brutto-Monatsgehälter. Bei 4.000 € Gehalt also 12.000 € Streitwert. Anwaltsgebühren nach RVG: rund 1.500 bis 2.000 € für die erste Instanz inklusive Mehrwertsteuer. Plus Gerichtskosten von etwa 600 bis 800 €.

Rechtsschutzversicherung greift in der Regel bei Kündigungsschutz, sofern keine 3-monatige Wartezeit verletzt wurde. Plattformen wie CONNY und Chevalier bieten zudem Erfolgshonorar-Modelle: kein Kostenrisiko für den Arbeitnehmer, Provision nur bei tatsächlich erreichter Abfindung.

  • 1. Instanz: jede Partei trägt eigene Anwaltskosten (§ 12a ArbGG)
  • Streitwert: 3 BMG
  • Anwaltsgebühren: rund 1.500-2.000 € + Gericht
  • Rechtsschutz oder Erfolgshonorar als Alternativen

KOSTEN-ÜBERSICHT

Was kostet die Klage je nach Gehalt?

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Kosten einer Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz, basierend auf 3 Monatsgehältern Streitwert.

Brutto-MonatsgehaltStreitwertAnwaltsgebühren (inkl. MwSt.)Gerichtskosten
2.500 €7.500 €Ca. 1.200 €Ca. 500 €
3.500 €10.500 €Ca. 1.400 €Ca. 600 €
5.000 €15.000 €Ca. 1.700 €Ca. 800 €
7.500 €22.500 €Ca. 2.100 €Ca. 1.000 €
10.000 €30.000 €Ca. 2.600 €Ca. 1.300 €

In der ersten Instanz trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG), auch bei Sieg. Bei Erfolgshonorar-Modellen (CONNY, Chevalier) trägt der Arbeitnehmer kein Kostenrisiko. Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel das volle Risiko.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Was du vor der Klage wissen solltest.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Voller Schutz nach KSchG bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und mindestens 6 Monaten Beschäftigung. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit und Betriebsrats-Mandat begründen unabhängig davon besonderen Schutz.
Wie lange habe ich für die Klage Zeit?
3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Frist ist absolut: nach Ablauf gilt die Kündigung rechtskräftig, auch wenn sie inhaltlich oder formal fehlerhaft war. Bei Erhalt der Kündigung sofort einen Anwalt kontaktieren.
Wie hoch sind die Kosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei die eigenen Kosten (§ 12a ArbGG). Typisch: 1.500 bis 2.000 € Anwalt plus 600 bis 1.000 € Gericht bei mittlerem Streitwert. Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel ab. Plattformen wie Chevalier und CONNY bieten Erfolgshonorar.
Was passiert im Güte-Termin?
Der Güte-Termin ist die erste Verhandlung am Arbeitsgericht, 4-8 Wochen nach Klage. Richter und Parteien versuchen einen Vergleich: Beendigung gegen Abfindung. In 70 Prozent der Fälle gelingt das, oft mit 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Was bedeutet "Sozialauswahl"?
Bei betriebsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber unter mehreren vergleichbaren Mitarbeitern den am wenigsten schutzwürdigen entlassen. Kriterien: Alter, Familienstand, Schwerbehinderung, Beschäftigungsdauer. Wird ein schutzwürdigerer Mitarbeiter gekündigt, ist das ein klarer Klage-Grund.
Gibt es Anspruch auf Wiedereinstellung?
Bei Erfolg der Klage: ja, plus Nachzahlung aller entgangenen Gehälter ab Kündigungs-Datum. In der Praxis vergleichen sich aber 70 Prozent der Parteien vorher, das Risiko ist beidseitig hoch. Wiedereinstellung ist daher selten der tatsächliche Ausgang.

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