§ 1 Vertragstyp
Aufhebungsvertrag vs Kündigung: zwei unterschiedliche Welten.
Der Aufhebungsvertrag ist eine BEIDSEITIGE Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft mit Abfindung. Die Kündigung ist eine EINSEITIGE Erklärung des Arbeitgebers. Das ist kein juristisches Detail, sondern entscheidet über zentrale Folgen wie die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Folgen Aufhebungsvertrag: kürzere Frist (oft sofortige Beendigung), keine Kündigungsschutzklage möglich, in der Regel Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (12 Wochen). Folgen Kündigung: gesetzliche Kündigungsfrist, Möglichkeit der Klage, Sperrzeit nur bei eigenem Verschulden.
Wichtige Sonder-Strategie: lässt sich der Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag drängen, kann man stattdessen eine Kündigung mit anschließendem GERICHTLICHEN VERGLEICH wählen. Der Vergleich liest sich faktisch fast wie ein Aufhebungsvertrag, vermeidet aber die Sperrzeit. Diese Strategie spricht für die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt VOR Unterschrift.
- Aufhebungsvertrag = beidseitige Vereinbarung mit Sperrzeit-Risiko
- Kündigung + Vergleich = bessere Lösung in vielen Fällen
- Klage-Möglichkeit nur bei Kündigung
- Sperrzeit-Vermeidung als Verhandlungs-Ziel
