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FLUGRECHT

Flugverspätung, Streik,
Annullierung, Überbuchung.
Bis zu 600 € Entschädigung.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 sichert dir feste Entschädigungsbeträge zu. Wir prüfen deinen Anspruch in 60 Sekunden und vermitteln dich an die führenden Rechte-Plattformen. Komplett kostenlos, ohne Risiko, ohne Vorkosten.

  • In 60 Sekunden zur Anspruchs-Höhe. Komplett kostenlos.
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  • Volle Entschädigung auch bei Streik, Wetter und höherer Gewalt.
Schritt 1 / 425%

FRAGE 1 VON 3

Wo lag deine Flugstrecke?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Strecke deines Fluges.

  • 600 €

    Maximale Entschädigung

    Pro Passagier nach EU-VO 261/2004 bei Langstrecke

  • 3 Std.

    Mindest-Verspätung

    Ab dieser Verspätung greift der Anspruch automatisch

  • 3 Jahre

    Verjährungsfrist

    Nach § 195 BGB. Auch alte Flüge oft noch durchsetzbar

  • 4–12 Wochen

    Auszahlungsdauer

    Außergerichtlich im Durchschnitt, oft schneller

In 3 Schritten zur Entschädigung

Vom Boarding-Pass zum Geld auf dem Konto.

  1. 01

    Schritt 01

    Flug-Daten eingeben

    Flugnummer, Strecke, Verspätungsgrund — wir prüfen sofort gegen die EU-VO 261/2004 und kalkulieren deinen Anspruch.

  2. 02

    Schritt 02

    Plattform auswählen

    Wir zeigen dir Flightright, AirHelp und Compensation2Go im Vergleich. Du wählst, wer dich vertritt.

  3. 03

    Schritt 03

    Geld auf dem Konto

    Die Plattform übernimmt Korrespondenz mit der Airline. Im Erfolgsfall fließt die Entschädigung direkt zu dir, abzüglich Provision.

Verspätung ab 3 Stunden

Flugverspätung: 250 € bis 600 € je nach Strecke

Die EU-Verordnung 261/2004 staffelt die Entschädigung nach Flugstrecke: 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 Kilometer. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung — nicht die Abflugverspätung. Erreichst du dein Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung, besteht voller Anspruch.

Auch bei Anschlussflügen zählt nur die finale Ankunftszeit. Verpasst du einen Anschluss wegen Verspätung des ersten Flugs und kommst dadurch mehr als 3 Stunden zu spät am Endziel an, hast du Anspruch — selbst wenn der erste Flug nur 30 Minuten Verspätung hatte.

  • 0–1.500 km Flugstrecke: 250 € Entschädigung
  • 1.500–3.500 km Flugstrecke: 400 € Entschädigung
  • Über 3.500 km Flugstrecke: 600 € Entschädigung
  • Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel

Annullierung

Annullierter Flug: voller Anspruch unter 14 Tagen Vorlauf

Erfährst du die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug, hast du in der Regel vollen Entschädigungsanspruch. Zusätzlich muss die Airline dich entweder auf einen anderen Flug umbuchen oder den Ticketpreis erstatten. Pflicht zur Umbuchung gilt auch ohne Aufpreis, selbst wenn ein Konkurrenz-Flug teurer ist.

Streik des Airline-Personals zählt nach EuGH-Urteil C-28/20 NICHT als "außergewöhnlicher Umstand" und schließt den Anspruch nicht aus. Auch technische Defekte am Flugzeug sind grundsätzlich Anspruch-begründend, weil sie zur betrieblichen Sphäre der Airline gehören.

  • Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug: voller Anspruch
  • Umbuchungs-Recht ohne Aufpreis auch auf andere Airlines
  • Streik des Airline-Personals begründet Anspruch (EuGH C-28/20)
  • Technische Defekte gelten nicht als höhere Gewalt

Überbuchung

Nichtbeförderung wegen Überbuchung: sofortiger Anspruch

Wird dir die Beförderung verweigert obwohl du gültig gebucht und rechtzeitig am Gate warst, gilt das als Nichtbeförderung. Der Entschädigungsanspruch greift sofort, ohne Verspätungs-Wartezeit. Die Airline muss zusätzlich für Verpflegung, Übernachtung und Ersatzflug aufkommen.

Auch wenn du freiwillig deinen Platz aufgibst, hast du oft Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Kompensation plus die gesetzliche Entschädigung. Lass dir die Bedingungen vor Aufgabe des Platzes schriftlich bestätigen.

Höhere Gewalt

Wann der Anspruch ausgeschlossen ist

Echte höhere Gewalt schließt den Anspruch aus: Vulkanausbruch, geschlossener Luftraum aus Sicherheitsgründen, sehr extreme Wetterlagen wie Tornados. Standard-Wetter (Regen, leichter Nebel, normale Winter-Bedingungen) zählt jedoch NICHT als höhere Gewalt — die Airline muss damit rechnen.

Behauptet die Airline höhere Gewalt, lohnt sich die Anspruchs-Prüfung trotzdem. Anwalts-Plattformen wie Flightright haben Zugriff auf METAR-Wetter-Daten und Verkehrsmeldungen und können die Behauptung oft entkräften.

ENTSCHÄDIGUNG NACH STRECKE

Je länger die Strecke, desto höher die Entschädigung nach EU-VO 261/2004.

250 €bis 1.500 kmKurzstrecke
400 €1.500 – 3.500 kmMittelstrecke
600 ۟ber 3.500 kmLangstrecke

PAA: 2 Stunden Verspätung

Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?

Bei genau 2 Stunden Ankunftsverspätung besteht KEIN Entschädigungs-Anspruch nach EU-VO 261/2004 — die Schwelle liegt bei 3 Stunden. Allerdings hast du Anspruch auf Betreuungs-Leistungen ab 2 Stunden Wartezeit: kostenlose Verpflegung, Getränke, 2 Telefonate oder E-Mails, bei längerer Verspätung auch Hotel-Unterbringung und Transfer.

Diese Betreuungs-Pflichten gelten verschuldensunabhängig. Verweigert die Airline Verpflegungs-Gutscheine, kannst du selbst angemessen einkaufen und die Rechnungen einreichen. Bewahre Kassenbons auf.

  • < 2 Std. Verspätung: keine Ansprüche
  • 2 Std. Kurzstrecke / 3 Std. Mittel / 4 Std. Langstrecke: Betreuung
  • Ab 3 Std. Ankunftsverspätung am Endziel: voller Entschädigungs-Anspruch
  • Verpflegungs-Anspruch verschuldensunabhängig auch bei höherer Gewalt

PAA: Wartezeit auf Auszahlung

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Bei klaren Fällen (z. B. Verspätung dokumentiert per FlightAware) zahlen die Airlines außergerichtlich oft in 4 bis 8 Wochen. Wehrt sich die Airline mit Verweis auf höhere Gewalt oder bestreitet sie die Verspätungs-Dauer, kommt es zur Klage am zuständigen Amtsgericht — dann dauert es 6 bis 18 Monate.

Wichtig: die Plattform finanziert die Gerichts- und Anwaltskosten vor. Du musst nichts auslegen. Selbst wenn die Klage am Ende abgewiesen wird, fällt für dich keine Zahlung an — die Plattform trägt das volle Prozessrisiko.

PAA: Selbst durchsetzen?

Lohnt sich der Anwalt oder besser selbst durchsetzen?

Selbst durchsetzen ist möglich und kostet keine Provision — aber die Quote spricht für die Plattform: Selbst-Reklamation hat eine Erfolgsquote von etwa 20 bis 30 Prozent (Airlines lehnen routinemäßig ab und hoffen, dass Verbraucher aufgeben). Spezialisierte Plattformen erreichen 90 bis 99 Prozent Erfolgsquote, weil sie direkt klagen und über Erfahrung mit den jeweiligen Airline-Argumenten verfügen.

Rechnung: Bei 400 € Anspruch bekommst du selbst durchgesetzt im Schnitt 80 € (20 % Erfolg × 400 €) ohne Provision. Über die Plattform: 99 % × 400 € × 70 % nach Provision = 277 €. Plattform ist mathematisch fast immer überlegen, sofern man die 3-Wochen-Frist nicht selbst eingehalten hat.

  • Selbst: ~25 % Erfolgsquote, 100 % des Betrags wenn erfolgreich
  • Anwalts-Plattform: ~99 % Erfolgsquote, 65-80 % nach Provision
  • Erwartungswert: Plattform liegt fast immer höher
  • Zeitaufwand selbst: 5-15 Stunden Korrespondenz und Recherche

ENTSCHÄDIGUNGS-TABELLE

Wie viel Geld pro Flug-Distanz?

Die EU-Verordnung 261/2004 staffelt die Entschädigung nach drei Distanz-Klassen. Maßgeblich ist die Großkreis-Distanz zwischen Abflug- und Ziel-Flughafen — Zwischenstopps zählen nicht.

Flug-DistanzVerspätungAnnullierungÜberbuchung
0 – 1.500 km (Kurzstrecke)250 €250 €250 €
1.500 – 3.500 km (Mittelstrecke)400 €400 €400 €
Über 3.500 km (Langstrecke)600 €600 €600 €
Beispiel Berlin → Mallorca250 €250 €250 €
Beispiel München → Dubai600 €600 €600 €

Bei Annullierung mit Vorab-Information weniger als 14 Tage vor Abflug. Bei Verspätung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Pro Passagier, nicht pro Buchung.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM FLUGRECHT

Was du vor der Anspruchsprüfung wissen solltest.

Wie hoch ist die Entschädigung nach EU-VO 261/2004?
Die Entschädigung ist gesetzlich gestaffelt: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, 600 Euro über 3.500 Kilometer. Maßgeblich ist die Flugstrecke nach Großkreis-Distanz vom Abflug- zum Zielflughafen.
Ab welcher Verspätung habe ich Anspruch?
Anspruch besteht ab 3 Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Diese Schwelle gilt seit dem Sturgeon-Urteil des EuGH (C-402/07). Vorher waren erst 5 Stunden Voraussetzung, heute gilt die strengere 3-Stunden-Regel.
Was ist mit Streik oder schlechtem Wetter?
Streik des Airline-Personals begründet nach EuGH-Urteil C-28/20 voraussichtlich vollen Anspruch. Bei Wetter zählt nur tatsächlich extreme Wetterlage als höhere Gewalt — Standard-Regen oder leichter Schneefall reicht nicht. Auch technische Defekte am Flugzeug schließen den Anspruch nicht aus.
Wann verjährt mein Anspruch?
Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, beginnend mit Ende des Jahres in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus 2023 verjährt erst Ende 2026 — auch ältere Fälle lohnen oft noch die Prüfung.
Wie viel Provision behält die Plattform ein?
Die Provision liegt je nach Plattform zwischen 20 und 35 Prozent der Entschädigung. Flightright und Compensation2Go arbeiten mit 20 bis 30 Prozent, AirHelp mit 35 Prozent. Die Provision wird direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen — du zahlst nichts vorab.
Wie lange dauert die Durchsetzung?
Außergerichtlich dauert die Durchsetzung im Schnitt 4 bis 12 Wochen. Geht der Fall vor Gericht, kann es 6 bis 18 Monate dauern. Die Plattform finanziert die Gerichtskosten vor — du musst nichts auslegen.
Brauche ich Originaldokumente?
Nein. Ein Foto oder Scan von Buchungsbestätigung und Boarding-Pass reicht in der Regel. Bei Annullierung hilft auch eine Bestätigung der Airline per E-Mail. Die Plattform fordert weitere Belege bei Bedarf direkt von der Airline an.

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