Verspätung ab 3 Stunden
Flugverspätung: 250 € bis 600 € je nach Strecke
Die EU-Verordnung 261/2004 staffelt die Entschädigung nach Flugstrecke: 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 Kilometer. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung — nicht die Abflugverspätung. Erreichst du dein Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung, besteht voller Anspruch.
Auch bei Anschlussflügen zählt nur die finale Ankunftszeit. Verpasst du einen Anschluss wegen Verspätung des ersten Flugs und kommst dadurch mehr als 3 Stunden zu spät am Endziel an, hast du Anspruch — selbst wenn der erste Flug nur 30 Minuten Verspätung hatte.
- 0–1.500 km Flugstrecke: 250 € Entschädigung
- 1.500–3.500 km Flugstrecke: 400 € Entschädigung
- Über 3.500 km Flugstrecke: 600 € Entschädigung
- Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel
